VorsorgerechtAlter, Krankheit, Unfall - Wer vertritt mich, wenn ich nichts mehr regeln kann? Ihr Ehepartner, Ihre Kinder, Ihre nahen Angehörigen? Sicher werden Sie von diesen unterstützt werden. Aber - entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es in diesen Fällen keine gesetzliche Vertretungsmacht für Ehe- und Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere nahe Verwandte. Die Gefahr, durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall in die Lage zu kommen, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln zu können, besteht für jeden – jeden Tag. Deshalb ist eine rechtzeitige Vorsorge in gesunden Tagen wichtig. Es empfiehlt sich daher, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die im Bedarfsfall die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln kann.Ein Unternehmer, selbständiger Handwerker oder Freiberuflicher hat neben Regelungen für seine Person und seine privaten Vermögensbelange auch an die Weiterführung seines Unternehmens bzw. Betriebs zu denken. Ihre SituationAuch Ihnen kann es passieren, dass Sie odurch Alter, Unfall, KrankheitoIhre Dinge nicht mehr selbst erledigen könnenound auf Hilfe anderer angewiesen sind.WER soll Sie in diesem Fall WIE vertreten?WER kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten, um Ihr Bankkonto und sonstiges Vermögen?WER ist Ansprechpartner für die Sie betreffenden Fragen?WELCHE Aufgaben darf der Ansprechpartner für Sie ausführen? Wenn Sie diese Fragen nicht beantwortet und geregelt haben, dürfen nicht einmal Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder Sie vertreten, sondern es wird Ihnen ein Betreuer vom Gericht zugewiesen.Die LösungWenn Sie das vermeiden wollen, müssen Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen durch eine Vorsorgevollmacht. In einer Patientenverfügunglegen Sie fest, wie Sie medizinisch versorgt werden. Sie bestimmen, ob und wie lange Sie an „Schläuchen hängen“ und wie Sie behandelt werden wollen.Warum einen VorsorgeAnwalt beauftragen?Muster und vorgefertigte Formulare können nur Anregung sein. Als VorsorgeAnwaltbin ich spezialisiert und berate Sie umfassend. Die Bevollmächtigung einer anderen Person hat weitreichende Folgen. Als VorsorgeAnwalthelfe Ihnen eine speziell auf Sie zugeschnittene, individuelle Vorsorgeregelung zu gestalten, die eindeutig und juristisch wirksam ist. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wertvorstellungen und Wünsche umgesetzt werden. Als VorsorgeAnwalt gestalte ich: oRechtssichere VorsorgevollmachtenoGute PatientenverfügungenoVorsorgeregelungen a) für Ehegatten, Lebenspartner und nichteheliche Gemeinschaftenb) für Eltern zu Gunsten der Kinderc) für Alleinstehendeb) mit mehreren Bevollmächtigtenc) für junge Menschen mit und ohne minderjährige Kinderd) für Unternehmere) mit AuslandsbezugWenn Sie niemanden kennen, den Sie bevollmächtigen könnenAls Ihr VorsorgeAnwalt übernehme ich odie Bevollmächtigung. Ich bin nur Ihnen verpflichtet, treffe Entscheidungen in Ihrem Sinne und organisiere für Sie die Angelegenheiten. Eine gerichtliche Betreuung wird vermieden.odie Unterstützung Ihres Bevollmächtigten. Das entlastet ihn und macht es ihm leichter, wenn er sich später beraten lassen und schützen kann. Streit um Vorsorgeregelungen oder um eine Betreuung?Darauf bin ich als VorsorgeAnwalt spezialisiert! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin: 0821 / 71 06 15 - 10
Alter, Krankheit, Unfall - Wer vertritt mich, wenn ich nichts mehr regeln kann? Ihr Ehepartner, Ihre Kinder, Ihre nahen Angehörigen? Sicher werden Sie von diesen unterstützt werden. Aber - entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es in diesen Fällen keine gesetzliche Vertretungsmacht für Ehe- und Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere nahe Verwandte. Die Gefahr, durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall in die Lage zu kommen, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln zu können, besteht für jeden – jeden Tag. Deshalb ist eine rechtzeitige Vorsorge in gesunden Tagen wichtig. Es empfiehlt sich daher, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die im Bedarfsfall die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln kann.Ein Unternehmer, selbständiger Handwerker oder Freiberuflicher hat neben Regelungen für seine Person und seine privaten Vermögensbelange auch an die Weiterführung seines Unternehmens bzw. Betriebs zu denken. Ihre SituationAuch Ihnen kann es passieren, dass Sie odurch Alter, Unfall, KrankheitoIhre Dinge nicht mehr selbst erledigen könnenound auf Hilfe anderer angewiesen sind.WER soll Sie in diesem Fall WIE vertreten?WER kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten, um Ihr Bankkonto und sonstiges Vermögen?WER ist Ansprechpartner für die Sie betreffenden Fragen?WELCHE Aufgaben darf der Ansprechpartner für Sie ausführen? Wenn Sie diese Fragen nicht beantwortet und geregelt haben, dürfen nicht einmal Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder Sie vertreten, sondern es wird Ihnen ein Betreuer vom Gericht zugewiesen.Die LösungWenn Sie das vermeiden wollen, müssen Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen durch eine Vorsorgevollmacht. In einer Patientenverfügunglegen Sie fest, wie Sie medizinisch versorgt werden. Sie bestimmen, ob und wie lange Sie an „Schläuchen hängen“ und wie Sie behandelt werden wollen.Warum einen VorsorgeAnwalt beauftragen?Muster und vorgefertigte Formulare können nur Anregung sein. Als VorsorgeAnwaltbin ich spezialisiert und berate Sie umfassend. Die Bevollmächtigung einer anderen Person hat weitreichende Folgen. Als VorsorgeAnwalthelfe Ihnen eine speziell auf Sie zugeschnittene, individuelle Vorsorgeregelung zu gestalten, die eindeutig und juristisch wirksam ist. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wertvorstellungen und Wünsche umgesetzt werden. Als VorsorgeAnwaltgestalte ich: oRechtssichere VorsorgevollmachtenoGute PatientenverfügungenoVorsorgeregelungen a) für Ehegatten, Lebenspartner und nichteheliche Gemeinschaftenb) für Eltern zu Gunsten der Kinderc) für Alleinstehendeb) mit mehreren Bevollmächtigtenc) für junge Menschen mit und ohne minderjährige Kinderd) für Unternehmere) mit AuslandsbezugWenn Sie niemanden kennen, den Sie bevollmächtigen könnenAls Ihr VorsorgeAnwalt übernehme ich odie Bevollmächtigung. Ich bin nur Ihnen verpflichtet, treffe Entscheidungen in Ihrem Sinne und organisiere für Sie die Angelegenheiten. Eine gerichtliche Betreuung wird vermieden.odie Unterstützung Ihres Bevollmächtigten. Das entlastet ihn und macht es ihm leichter, wenn er sich später beraten lassen und schützen kann. Streit um Vorsorgeregelungen oder um eine Betreuung?Darauf bin ich als VorsorgeAnwaltspezialisiert! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin: 0821 / 71 06 15 - 10