Familienrecht Mein     Beratungs-     und     Dienstleistungsangebot     umfasst     das     gesamte Familienrecht. Das Familienrecht begleitet jeden von Geburt an in allen Lebenslagen. Ich biete daher für nichteheliche Lebensgemeinschaften • Beratung        und        Unterstützung        bei        der        Gestaltung        eines Partnerschaftsvertrages • Beratung    und    Unterstützung    bei    der    Vermögensentflechtungen    nach Trennung • Beratung und Vertretung vor Gericht bei Fragen o Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter und Väter o des Kindesunterhalts o der Zuweisung der Ehewohnung o des Gewaltschutz o der elterlichen Sorge o des Umgangs Eheleuten Beratung   und   Unterstützung   bei   der   Gestaltung   eines   Ehevertrages,   sei   es   vor der Eheschließung oder während der Ehezeit Beratung     und     Unterstützung     bei     der     Gestaltung     einer     Trennungs-     / Scheidungsfolgenvereinbarung Beratung und Vertretung vor Gericht bei Fragen o des Trennungsunterhalt o der Ehescheidung und des Versorgungsausgleich o des nachehelichen Unterhalt o des Kindesunterhalts o des Zugewinnausgleichs o der   Vermögensauseinandersetzung   (z.   B.   Gesamtschuldnerausgleich, Beendigung von Miteigentümergemeinschaften) o der Hausratsteilung o der Zuweisung der Ehewohnung o des Gewaltschutz o der elterlichen Sorge o des Umgangs Zudem    wird    der    Kodex    der    Kontaktanwälte     des    Interessenverbands    für Unterhalt und Familienrecht  beachtet.
Kontakt Schertlinstraße 29 86159 Augsburg Tel.: 0821 / 71 06 15 - 10 Fax: 0821 / 71 06 15 - 11 kanzlei@fachanwalt-strampp.de
Jürgen Strampp Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Testamentsvollstrecker (DVEV)
Rechtsanwalt Strampp Schertlinstraße 29 86159 Augsburg Telefon: 0821 / 71 06 15 - 10 Fax-Nr.: 0821 / 71 06 15 - 11 E-Mail: kanzlei@fachanwalt-strampp.de

Familienrecht

Mein    Beratungs-    und    Dienstleistungsangebot umfasst das gesamte Familienrecht. Das   Familienrecht   begleitet   jeden   von   Geburt an in allen Lebenslagen. Ich biete daher für nichteheliche Lebensgemeinschaften • Beratung     und     Unterstützung     bei     der Gestaltung eines Partnerschaftsvertrages • Beratung     und     Unterstützung     bei     der Vermögensentflechtungen nach Trennung • Beratung   und   Vertretung   vor   Gericht   bei Fragen o Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter und Väter o des Kindesunterhalts o der Zuweisung der Ehewohnung o des Gewaltschutz o der elterlichen Sorge o des Umgangs Eheleuten Beratung       und       Unterstützung       bei       der Gestaltung   eines   Ehevertrages,   sei   es   vor   der Eheschließung oder während der Ehezeit Beratung       und       Unterstützung       bei       der Gestaltung           einer           Trennungs-           / Scheidungsfolgenvereinbarung Beratung    und    Vertretung    vor    Gericht    bei Fragen o des Trennungsunterhalt o der Ehescheidung und des Versorgungsausgleich o des nachehelichen Unterhalt o des Kindesunterhalts o des Zugewinnausgleichs o der Vermögensauseinandersetzung (z. B. Gesamtschuldnerausgleich, Beendigung von Miteigentümergemeinschaften) o der Hausratsteilung o der Zuweisung der Ehewohnung o des Gewaltschutz o der elterlichen Sorge o des Umgangs Zudem   wird   der   Kodex   der   Kontaktanwälte    des Interessenverbands       für       Unterhalt       und Familienrecht  beachtet.
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