Anwaltskanzlei in Augsburg  für Familien-, Erb- und Vorsorgerecht Heirat,   Trennung,   Scheidung,   aber   auch   schwere   Krankheit   und   Unfall   oder   der Tod    von    geliebten    Angehörigen    führen    oft    zu    gravierenden    Einschnitte    im Leben einer Familie oder von Paaren. Auf   der   Basis   von   durch   konsequente   Spezialisierung   angesammeltem   Wissen und   in   der   Praxis   gewonnenen   Erfahrungen   wird   gemeinsam   mit   Ihnen   Ihre aktuelle   Lebenssituation   und   die   jeweilige   Problemstellung   analysiert.   Davon ausgehend   wird   eine   zu   Ihren   persönlichen   Familien-   und   Vermögenssituation passende   Gestaltungs-   Regelungsmöglichkeiten   erarbeitet   -   gleichgültig,   ob Sie    privat    vorsorgen,    Ihr    Unternehmen    übertragen    oder    einen    Ehevertrag schließen wollen. Einer    der    Schwerpunkt    meiner    familienrechtlichen    Tätigkeit    liegt    auf    dem Thema    Trennung    und    Ehescheidung.    Mit    lösungsorientiertem    Denken    und Handeln,      Fingerspitzengefühl      und      Augenmaß      wird      möglichst      eine außergerichtliche   Regelung   gesucht.   Bei   Scheidungen   von   Unternehmern   und Freiberuflern   gilt   dies   besonders,   denn   häufig   ist   die   Fortführung   des   Betriebs sicherzustellen.   Vor   Gericht   wird   erst   gestritten,   wenn   alle   außergerichtlichen Bemühungen zur gütlichen Einigung ausgeschöpft sind, dann mit Biss. Sorgen   Sie   für   den   Fall   vor,   in   dem   Sie   sich   nicht   mehr   um   Ihre   eigenen Angelegenheiten    selbst    kümmern    können,    gestalte    ich    mit    Ihnen    eine wirksamen   Vorsorgevollmacht   und   Patientenverfügung.   Ebenso   das   Verhältnis zwischen      Vollmachtgeber      und      Bevollmächtigten      im      Rahmen      eines Geschäftsbesorgungsvertrags. Fachgerechte     und     umfassende     Unterstützung     erfahren     Sie     auch     bei erbrechtlichen   Themen   sowohl   vor,   als   auch   nach   dem   Erbfall.   Vor   dem   Erbfall bei   der   Gestaltung   Ihres   Testaments   oder   eines   Erb-   oder   Schenkungsvertrag. Nach     dem     Erbfall     bei     Fragen     und     Regelungen     rund     um     Nachlass- auseinandersetzungen,     zum     Pflichtteilsanspruch     oder     der     Testaments- vollstreckung. Persönliche Zuverlässigkeit und Kompetenz sind für mich zentrale Säulen.
Kontakt Schertlinstraße 29 86159 Augsburg Tel.: 0821 / 71 06 15 - 10 Fax: 0821 / 71 06 15 - 11 kanzlei@fachanwalt-strampp.de
Jürgen Strampp Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Testamentsvollstrecker (DVEV)
Erbrecht
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Anwaltskanzlei in Augsburg für Familien-, Erb- und Vorsorgerecht Heirat,     Trennung,     Scheidung,     aber     auch schwere   Krankheit   und   Unfall   oder   der   Tod von    geliebten    Angehörigen    führen    oft    zu gravierenden     Einschnitte     im     Leben     einer Familie oder von Paaren. Auf     der     Basis     von     durch     konsequente Spezialisierung   angesammeltem   Wissen   und in   der   Praxis   gewonnenen   Erfahrungen   wird gemeinsam      mit      Ihnen      Ihre      aktuelle Lebenssituation         und         die         jeweilige Problemstellung   analysiert.   Davon   ausgehend wird   eine   zu   Ihren   persönlichen   Familien-   und Vermögenssituation     passende     Gestaltungs- Regelungsmöglichkeiten          erarbeitet          - gleichgültig,    ob    Sie    privat    vorsorgen,    Ihr Unternehmen       übertragen       oder       einen Ehevertrag schließen wollen. Einer          der          Schwerpunkt          meiner familienrechtlichen    Tätigkeit    liegt    auf    dem Thema     Trennung     und     Ehescheidung.     Mit lösungsorientiertem     Denken     und     Handeln, Fingerspitzengefühl     und     Augenmaß     wird möglichst     eine     außergerichtliche     Regelung gesucht.   Bei   Scheidungen   von   Unternehmern und   Freiberuflern   gilt   dies   besonders,   denn häufig     ist     die     Fortführung     des     Betriebs sicherzustellen.      Vor      Gericht      wird      erst gestritten,      wenn      alle      außergerichtlichen Bemühungen       zur       gütlichen       Einigung ausgeschöpft sind, dann mit Biss. Sorgen   Sie   für   den   Fall   vor,   in   dem   Sie   sich nicht   mehr   um   Ihre   eigenen   Angelegenheiten selbst    kümmern    können,    gestalte    ich    mit Ihnen   eine   wirksamen   Vorsorgevollmacht   und Patientenverfügung.    Ebenso    das    Verhältnis zwischen               Vollmachtgeber               und Bevollmächtigten        im        Rahmen        eines Geschäftsbesorgungsvertrags. Fachgerechte   und   umfassende   Unterstützung erfahren   Sie   auch   bei   erbrechtlichen   Themen sowohl   vor,   als   auch   nach   dem   Erbfall.   Vor dem     Erbfall     bei     der     Gestaltung     Ihres Testaments       oder       eines       Erb-       oder Schenkungsvertrag.    Nach    dem    Erbfall    bei Fragen   und   Regelungen   rund   um   Nachlass- auseinandersetzungen,                             zum Pflichtteilsanspruch     oder     der     Testaments- vollstreckung. Persönliche    Zuverlässigkeit    und    Kompetenz sind für mich zentrale Säulen.

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