Erbrecht Vom    Erbrecht    wird    jeder    einmal    betroffen,    sei    es,    dass    er    darüber nachzudenken   hat,   wie   er   sein   Vermögen   weitergeben   kann,   oder   ob   er   geerbt hat oder eben nicht. Durch   eine   fachlich   qualifizierte   Beratung   können   Sie   sich   und   Ihrer   Familie Geld,   Zeit   und   Nerven   sparen.   Gerne   berate   ich   Sie   umfassend   und   individuell in    allen    erbrechtlichen    Angelegenheiten,    vom    Aufsetzen    einer    letztwilligen Verfügung bis hin zum Erbfall. Gestaltung und Überprüfen von Testament und Erbvertrag o Richtige Verteilung des Vermögens bei Erbeinsetzung und Vermächtnis o Vermeidung von streitanfälligen Erbengemeinschaften o Vermeidung und Verringerung der Erbschaftsteuer o Testamentarische Regelung bei einer Familie mit einem behinderten     Kind (Behindertentestament) o Testamentarische Regelung bei einer Familie mit einem bedürftigen Kind (Bedürftigentestament) o Testamentsgestaltung für geschiedene Ehegatten und die "Patchworkfamilie" Anwaltliche Vertretung   o vor dem Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren o bei der Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen o bei Ausschlagung oder Anfechtung der Erbschaft o bei der Durchsetzung von Vermächtnissen o bei der Anfechtung von Testamenten o bei der Auslegung von Testamenten o zur Vermeidung der persönlichen Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten o von Mitgliedern von Erbengemeinschaften o bei der Fertigung der Erbschaftsteuererklärung Enterbung und Pflichtteil o Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen o Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen o Pflichtteilsansprüche im Fall von lebzeitigen Schenkungen des Erblassers o Pflichtteilsverzicht und Abfindung Vorweggenommene Erbfolge o Schenkungsteuer sparen! o Immobilienübergabe mit Nießbrauchsvorbehalt und Wohnrecht für Übergeber o Absicherung des Übergebers durch Rückfallklauseln o Altersversorgung des Übergebers o Vermeidung von Überleitungsansprüchen der Sozialhilfeträger Testamentsvollstreckung o Übernahme von Testamentsvollstreckungen o Beratung und Unterstützung von Testamentsvollstreckern
Kontakt Schertlinstraße 29 86159 Augsburg Tel.: 0821 / 71 06 15 - 10 Fax: 0821 / 71 06 15 - 11 kanzlei@fachanwalt-strampp.de
Jürgen Strampp Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Testamentsvollstrecker (DVEV)
Rechtsanwalt Strampp Schertlinstraße 29 86159 Augsburg Telefon: 0821 / 71 06 15 - 10 Fax-Nr.: 0821 / 71 06 15 - 11 E-Mail: kanzlei@fachanwalt-strampp.de

Erbrecht

Vom   Erbrecht   wird   jeder   einmal   betroffen,   sei es,   dass   er   darüber   nachzudenken   hat,   wie   er sein   Vermögen   weitergeben   kann,   oder   ob   er geerbt hat oder eben nicht. Durch     eine     fachlich     qualifizierte     Beratung können   Sie   sich   und   Ihrer   Familie   Geld,   Zeit und    Nerven    sparen.    Gerne    berate    ich    Sie umfassend       und       individuell       in       allen erbrechtlichen   Angelegenheiten,   vom   Aufsetzen einer     letztwilligen     Verfügung     bis     hin     zum Erbfall. Gestaltung und Überprüfen von Testament und Erbvertrag o Richtige Verteilung des Vermögens bei Erbeinsetzung und Vermächtnis o Vermeidung von streitanfälligen Erbengemeinschaften o Vermeidung und Verringerung der Erbschaftsteuer o Testamentarische Regelung bei einer Familie mit einem behinderten     Kind (Behindertentestament) o Testamentarische Regelung bei einer Familie mit einem bedürftigen Kind (Bedürftigentestament) o Testamentsgestaltung für geschiedene Ehegatten und die "Patchworkfamilie" Anwaltliche Vertretung   o vor dem Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren o bei der Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen o bei Ausschlagung oder Anfechtung der Erbschaft o bei der Durchsetzung von Vermächtnissen o bei der Anfechtung von Testamenten o bei der Auslegung von Testamenten o zur Vermeidung der persönlichen Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten o von Mitgliedern von Erbengemeinschaften o bei der Fertigung der Erbschaftsteuererklärung Enterbung und Pflichtteil o Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen o Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen o Pflichtteilsansprüche im Fall von lebzeitigen Schenkungen des Erblassers o Pflichtteilsverzicht und Abfindung Vorweggenommene Erbfolge o Schenkungsteuer sparen! o Immobilienübergabe mit Nießbrauchsvorbehalt und Wohnrecht für Übergeber o Absicherung des Übergebers durch Rückfallklauseln o Altersversorgung des Übergebers o Vermeidung von Überleitungsansprüchen der Sozialhilfeträger Testamentsvollstreckung o Übernahme von Testamentsvollstreckungen o Beratung und Unterstützung von Testamentsvollstreckern
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